| Allgemein |
| Anmeldung in der Fahrschule. Kurs ab dem 16. Geburtstag möglich. |
| Ärztliche Führerscheinuntersuchung |
| Grundausbildung in der Fahrschule – Theorieunterrichte und 6 Doppelfahrstunden |
| Ausbildungsfahrten mit Begleitperson in 3 Praxisblöcken zu je1.000 km mit Fahrtenprotokoll nur innerhalb Österreichs |
| Nach jeweils 1.000 km eine gemeinsame Ausbildungsfahrt mit Schüler und Begleiter mit dem Privatfahrzeug und besprechen der Lerninhalte und Erfahrungen mit besonders geschultem Fahrlehrer |
| Nach mindestens 3.000 km Fahrpraxis gibt es in der Fahrschule eine Perfektionsfahrt mit dem Fahrschulfahrzeug |
| Frühestens mit 17 Jahren kann man dann zur theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung antreten, wenn nochmals 4 Theoriekurse zur Auffrischung besucht wurden. |
| Für Bewerber: |
| Kopie von Geburtsurkunde oder Reisepass |
| EU-Passfotos |
| ärztliches Gutachten |
| ERSTE HILFE |
| Für Begleitperson: |
| Kopie Führerschein |
| Kopie der Zulassung |
Dann beginnt die Probezeit, die bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres dauert. Der „L17“ Führerschein gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht nur in Österreich, sondern auch in Großbritannien, Nordirland und Dänemark.
Als Begleitperson können max. zwei Personen genannt werden, die mit dem Schüler die Fahrten absolvieren. Diese Personen müssen in einem Naheverhältnis zu dem Schüler stehen. Sind dies nicht die Eltern des Schülers, sondern andere nahe Verwandte, müssen diese zustimmen.
Die Begleiter müssen mind. 7 Jahre einen B-Führerschein besitzen, seit mind. 3 Jahren tatsächlich einen PKW gelenkt haben und in diesen 3 Jahren nicht wegen schwerer Delikte im Straßenverkehr bestraft worden sein.Während der Übungsfahrten gilt für die Begleiter und Fahrschüler absolutes Alkoholverbot und der Bewilligungsbescheid muss mitgeführt werden.
Die Ausbildungsfahrten werden mit dem eigenen PKW gemacht. Am Fahrzeug muss hinten und vorne gut sichtbar das „L-17-Schild“ und eine Tafel mit der Aufschrift „Ausbildungsfahrt“ angebracht sein.