| Änderung im Prüfungssystem: |
| Keine allgemeinen Fragen (Kreuzungen, Verkehrszeichen) |
| Nur klassenspezifische Gebiete werden geprüft |
Die neuesten Motorräder (auch für kleinere Personen) stehen für die Ausbildung zur Verfügung!
| Ausbildung: |
| 8 Theorieeinheiten |
| 6 Fahrübungen am Übungsplatz |
| 6 Fahrübungen auf der Straße (Ausfahrt) |
Eintrag im Führerschein „Code 111“
Mit diesem Eintrag bist Du berechtigt, Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW zu lenken.
| Dieser darf erteilt werden, wenn der Antragsteller: |
| seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B ist |
| sich nicht mehr in der Probezeit befindet |
| den Nachweis 6 Fahrübungen mit deartigen Krafträdern in einer Fahrschule absolviert zu haben erbracht hat |
| Für den Führerscheinantrag benötigen wir: |
| EU-Passbilder |
| Kopie von Geburtsurkunde/Pass, (ev. Heiratsurkunde) |
| Kopie vom Führerschein |